MK BAU MÜNCHEN · MALERBETRIEB

Was kostet Ihre Renovierung?

Online-Preisrechner 2026–2027 für Maler- und Renovierungsarbeiten in München. Individuell auswählen, transparent kalkulieren.

1. Objekt und Flächen

Die automatische Fläche ist ein Richtwert. Für ein individuelles Angebot prüfen wir die tatsächlichen Maße vor Ort.

2. Leistungen auswählen

Alle Arbeiten inklusive Standardmaterial. Netto-Einheitspreise; den Endpreis inklusive 19 % MwSt. sehen Sie in der Kostenschätzung.

Nach Spachtelarbeiten (Q2 oder Q3) werden die Flächen immer geschliffen und anschließend vor dem Anstrich grundiert. Bei Q2 und Q3 sind beide Schritte automatisch für die Q2/Q3-Fläche eingerechnet. Bei gleichzeitigem Anstrich gehen wir davon aus, dass die Q2/Q3-Fläche innerhalb der Anstrichfläche liegt; weitere getrennte Bereiche im Angebot angeben. Q2: 15 €/m² netto für Spachteln; Schleifen und Grundierung danach werden zusätzlich ausgewiesen. Q2 und Q3 sind alternative Qualitätsstufen.

Türen und Zargen

Reinigung als Pauschale. Beim Treppenhaus: 100 € netto; mit Entsorgung 150 € netto insgesamt. Bei umfangreicher Renovierung individuell.

3. Anfahrt und Beratung

Der Online-Preisrechner und die Online-Anfrage sind kostenlos. Eine Kostenpflicht betrifft ausschließlich eine gesondert vereinbarte Besichtigung mit professionellem Kostenvoranschlag vor Ort.

Alle Arbeiten inklusive Standardmaterial. Einheitspreise netto; Endbeträge inklusive 19 % MwSt.

Anfahrt: 59,50 € brutto
50 € netto, einmalig pro Auftrag bis 50 km ab Horemansstraße 24a, München. Bereits in der Arbeitssumme enthalten. Außerhalb dieses Bereichs erstellen wir ein individuelles Angebot.

Anfahrt und Standardmaterial

Die Arbeitssumme enthält einmalig 50 € netto / 59,50 € brutto Anfahrt bis 50 km ab unserem Firmensitz. Weitere Entfernungen werden individuell angeboten. Standardmaterial für die ausgewählten Arbeiten ist eingeschlossen. Besondere Materialwünsche und zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung vereinbart.

Besichtigung mit Kostenvoranschlag

Vor-Ort-Termin, Aufmaß und ein schriftlicher, gegliederter Kostenvoranschlag mit Arbeitsumfang und vorgesehenen Materialien: 300 € netto / 357,00 € brutto. Anfahrt bis 50 km zusätzlich 50 € netto / 59,50 € brutto. Insgesamt 416,50 € brutto für diese gesonderte Leistung.

Wenn Sie anschließend die angebotenen Arbeiten beauftragen, werden die bereits bezahlten 300 € netto / 357,00 € brutto auf den Auftrag angerechnet. Im Arbeitsangebot wird der Kostenvoranschlag mit „bei Ausführung inklusive / 0 € zusätzlich“ ausgewiesen. Die Arbeitssumme wird nicht erhöht; eine bereits geleistete Zahlung wird einmalig vom noch offenen Betrag abgezogen. Die Anfahrt zur Besichtigung bleibt kostenpflichtig. Bereits geleistete Zahlungen werden in der Schlussrechnung nachvollziehbar berücksichtigt.

Wenn Sie nur den professionellen Kostenvoranschlag wünschen und keine weiteren Arbeiten beauftragen, bleibt die zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung bestehen (§ 632 Abs. 3 BGB). Eine Absage vor Leistungserbringung löst nicht automatisch die volle Gebühr aus. Gesetzlicher Widerruf und Kündigung werden getrennt behandelt (§§ 312g, 355, 357a, 648 BGB); Anzahlungen verfallen nicht pauschal (§ 309 Nr. 5 und 6 BGB).

Hier fragen Sie die Leistung zunächst unverbindlich an. Ein kostenpflichtiger Auftrag entsteht erst durch gesonderte Vereinbarung. Sie erhalten vorher die vollständigen Bedingungen und die gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Rechte werden nicht durch diese Auswahl eingeschränkt.

Weitere Leistungen: individuelles Angebot

  • Wohnungskomplettsanierung nach vorheriger Besichtigung
  • Trockenbau und Innenausbau
  • Fassadenarbeiten und Fassadenanstriche
  • Fassadenreinigung, auch an hohen Gebäuden
  • Entfernung von Moos-, Algen- und Pilzbelägen an Außenfassaden
  • Dachgeschossdämmung und Außendämmung
  • Fundament- und erdberührte Bauwerksabdichtung

Fassadenreinigung: Kalkulationsansatz 12 €/m² netto / 14,28 € brutto, inklusive Standardmaterial. Die endgültige Fläche, das Reinigungsverfahren und der Leistungsumfang werden nach Besichtigung vereinbart. Gerüst oder Zugangstechnik zusätzlich gemäß gesondertem Angebot. Fassadenanstriche, besondere Bewuchsentfernung, Dämmung und Abdichtung werden individuell kalkuliert.

Diese Leistungen werden nach Besichtigung, Zustandsprüfung und Abstimmung individuell angeboten. Für Außenfassaden erfolgt die Beurteilung direkt am Gebäude. Reinigungsverfahren und Behandlung von Bewuchs richten sich nach Untergrund und Befund. Gerüst oder erforderliche Zugangstechnik werden zusätzlich und gesondert im Angebot ausgewiesen, auch bei hohen Gebäuden.

Hierfür gelten keine pauschalen Quadratmeterpreise aus dem Innenraum-Rechner. Arbeitsumfang, Materialien, Gerüst und Gesamtpreis werden vor Auftragserteilung vereinbart. Die Besichtigung mit professionellem Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig zu den oben erläuterten Bedingungen; eine Online-Anfrage bleibt kostenlos.

Individuelle Besichtigung anfragen

Eigener RAL-Farbton: innen und außen

Sie können für jede Wand einen eigenen RAL-Code eintragen oder eines der dargestellten Farbfelder wählen. RAL bezeichnet den Farbton; die Eignung einer Farbe für Innenräume oder Fassaden hängt vom Beschichtungssystem und Untergrund ab. Ein RAL-Code ist keine Zusage, dass jeder Farbton mit jeder Fassadenfarbe oder Wärmedämmung technisch geeignet ist. Wir stimmen Farbton und passendes Material vor Ort ab. Die Farbflächen am Bildschirm sind nur ungefähre Orientierung; maßgeblich ist das vereinbarte physische Farbmuster.

Offizielle RAL-Farbübersicht öffnen

Wie entsteht Ihr Festpreis?

1. Flächen und Leistungen vollständig wählen. 2. Zustand, Farbe, Möblierung und Zugang im Anfrageformular angeben; Fotos ergänzen. 3. Persönliches Angebot mit genauem Umfang, Materialien, Gesamtpreis brutto und Zeitraum prüfen. 4. Angebot annehmen und vereinbarte Anzahlung unter der Auftragsnummer überweisen.

Nach Abstimmung und Annahme gilt der vereinbarte Festpreis für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten, geänderte Flächen oder Sondermaterial werden nur nach gesonderter Vereinbarung über Umfang und Preis ausgeführt. Die kostenlose Online-Kalkulation wird erst durch das persönliche, angenommene Angebot zum verbindlichen Auftrag.

Wie werden Termin und Anzahlung vereinbart?

Nach Prüfung des Arbeitsumfangs erhalten Sie ein persönliches Angebot und einen passenden Ausführungszeitraum. Eine vereinbarte Anzahlung von 200 € wird dem Auftrag zugeordnet und auf den Gesamtbetrag angerechnet. Der Termin wird nach geprüftem Zahlungseingang bestätigt. Eine Anzahlung verfällt bei Absage nicht automatisch; es gelten die konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Rechte.

Die derzeitige Online-Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung. Überweisen Sie erst nach Erhalt einer persönlichen Zahlungsaufforderung mit eindeutiger Auftragsnummer.

Schutz von Unterlagen und Unternehmensinhalten

Logos, Fotos, Zeichnungen und individuell gestaltete Texte sind im gesetzlich geschützten Umfang den jeweiligen Rechteinhabern vorbehalten. Eine darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung bedarf der erforderlichen Erlaubnis. Als vertraulich gekennzeichnete, nicht öffentliche Projekt- und Kalkulationsunterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit hierfür ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Die Nutzung und Weitergabe öffentlich zugänglicher Unternehmensdaten wird dadurch nicht pauschal untersagt. Zulässig bleiben insbesondere die erforderliche Weitergabe zur Projektprüfung und Vertragsdurchführung, an rechtliche oder steuerliche Berater und zuständige Behörden sowie die Wahrnehmung gesetzlicher Rechte. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Zahlungsverzug und Kosten der Rechtsverfolgung

Die Fälligkeit und die Zahlungsfristen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach § 286 BGB. Der Kunde gerät insbesondere in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Zugang einer Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist entbehrlich, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die gesetzliche 30-Tage-Regel nach Fälligkeit und Rechnungseingang gilt gegenüber Verbrauchern nur bei einem ausdrücklichen Hinweis auf diese Rechtsfolge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung.

Während des Verzugs können gesetzliche Verzugszinsen verlangt werden: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr; bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 BGB).

Bei Entgeltforderungen gegen Schuldner, die keine Verbraucher sind, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB verlangt werden. Diese wird auf geschuldeten Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Mahnkosten werden ausschließlich in Höhe tatsächlich entstandener, erforderlicher und gesetzlich erstattungsfähiger Auslagen geltend gemacht, beispielsweise für Porto und Papier. Die Kosten einer Mahnung, die den Verzug erst begründet, werden nicht berechnet. Erforderliche Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts, eines registrierten Inkassodienstleisters oder eines gerichtlichen Verfahrens können nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Für Inkassokosten gelten insbesondere die gesetzlichen Erstattungsgrenzen. Die Geltendmachung weiterer nachgewiesener, gesetzlich ersatzfähiger Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Aufmaß und Abrechnung

Bei flächenbezogen abgerechneten Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich werden Fenster- und Türöffnungen bis einschließlich 2,5 m² je Einzelöffnung übermessen, also nicht von der Wandfläche abgezogen. Öffnungen über 2,5 m² werden mit ihrer gesamten Fläche abgezogen. Maßgeblich ist jede Öffnung einzeln, nicht die Summe aller Öffnungen.

Ihre Kostenschätzung

Summe netto–
MwSt. 19 %–
Gesamtbetrag brutto–

Unverbindliche Orientierung, kein verbindliches Angebot. Die Online-Kalkulation ist keine verbindliche Bestellung. Ein kostenpflichtiger Auftrag entsteht erst nach individueller Prüfung, Übersendung eines verbindlichen Angebots mit vollständigem Leistungsumfang und Gesamtpreis sowie dessen ausdrücklicher Annahme. Für Verbraucher werden vor einer Fernabsatz-Beauftragung die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Die Bestätigung eines unverbindlichen Antrags oder eine Unterschrift unter eine Anfrage begründet noch keine Zahlungspflicht. Standardmaterial ist enthalten. Anfahrt bis 50 km: einmalig 59,50 € brutto (50 € netto) in der Schätzung enthalten. Über 50 km individuelles Angebot. Der endgültige Preis richtet sich nach Zustand, Umfang und Besichtigung.

Wann möchten Sie starten?

Wählen Sie einen gewünschten Starttermin. Wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen den Termin persönlich. Der Kalender zeigt keine freien oder bereits belegten Termine an.

Dies ist eine unverbindliche Terminanfrage. Hier erfolgt keine Buchung oder Zahlung.

Individuelles Angebot anfragen

Ihre Kalkulation wird in das Kontaktformular übernommen. Dort können Sie Angaben und Fotos ergänzen.

MK BAU MÜNCHEN

Malerbetrieb München · Inhaber: Marcin Kłósak
Horemansstraße 24a, 80636 München
WhatsApp: +4915210990085
E-Mail: info@mk-bau-munchen.de
Website: http://www.mk-bau-munchen.de
Instagram: http://www.instagram.com/mk_bau_munchen
USt-IdNr.: DE354917630 · Steuernummer: 145/130/61146
Finanzamt: Oranienburg
HWK für München und Oberbayern · Betriebs-Nr.: 7242167
Bankverbindung: Postbank
IBAN: DE69 7601 0085 0114 4478 57
BIC: PBNKDEFFXXX